Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kursangebote der Hebammenpraxis am Lukaskrankenhaus in Bünde, insbesondere für Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurse, Mama-Fit, Babymassage, Babyschwimmen sowie Erste-Hilfe-Kurse.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über die Website oder per E-Mail. Mit Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag verbindlich zustande.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Rückbildungskurse beginnen frühestens 6–8 Wochen nach spontaner Geburt bzw. 10 Wochen nach Kaiserschnitt.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist vor Kursbeginn ärztliche Rücksprache erforderlich.
§ 4 Kosten und Zahlungsbedingungen
Geburtsvorbereitung:
Die Kursgebühr für die Schwangere wird direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Der Partner:innenanteil beträgt 210 € und ist vor Kursbeginn zu überweisen.
Rückbildungskurse:
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Nicht wahrgenommene Termine können privat in Rechnung gestellt werden, sofern kein ärztliches Attest vorliegt.
Mama-Fit:
Die Teilnahmegebühr beträgt 12 € pro Stunde und ist vor Kursbeginn zu entrichten.
§ 5 Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bis 4 Wochen vor Kursbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
Bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Partnergebühr fällig.
Bei späterer Absage wird die volle Partnergebühr berechnet.
§ 6 Kursausfall
Bei Ausfall eines Termins durch die Kursleitung wird ein Ersatztermin angeboten.
Fehlstunden der Teilnehmer:innen können nicht erstattet werden.
§ 7 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Eine Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 8 Datenschutz
Es gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung der Praxis.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.